| Wir
befassen uns erneut mit dem Umgang mit den - weit mehr als 1,8
Mio. - Demenz-Kranken in Deutschland.
Altern
in Würde- auch mit einer Demenz? Man könnte antworten:
"Warum denn nicht, keiner hindert die Betroffenen daran.
Damit wäre ich am Ende meines Beitrags. Aber, so einfach
ist die Lage der Demenz- Erkrankten in Pflegeheimen, psychiatrischen
Kliniken und in Familie in Deutschland leider nicht.
Was
bedeutet eigentlich der häufig und in unterschiedlichen
Zusammenhängen gebrauchte Begriff "Würde"?
Würde,
die Menschenwürde, taucht in den Verfassungen vieler
Länder als Grundrecht auf; sie wird häufig in jüngster
Zeit in der Ethik- Diskussion und auch im Zusammenhang mit
der bedrückenden Situation der Demenz-Erkrankten gebraucht.
Man hat sich mittlerweile an dieses Wort gewöhnt und
versteht meist vereinfachend eine "gewisse" Menschlichkeit
darunter.
Nach Friedrich Schiller ist sie der Ausdruck "der
Beherrschung der Triebe durch die moralische Kraft" (nachzulesen
in: "Über Anmut und Würde", 1793).
Im
Brockhaus von 1935 heißt es:
"Würde,
die Bedeutung, welche die vernünftig sittliche Persönlichkeit
an und für sich hat, und ihr Verhalten gemäß
dem Bewusstsein ihres Wertes".
Im Brockhaus von 1957 wird "Würde" wie
folgt definiert:
"
Würde- die einem Menschen kraft seines inneren Wertes
zukommende Bedeutung""
Würde ist nach all diesen Definitionen ein nach Außen
strahlender Wert, der einem Menschen kraft seiner eigenen
Persönlichkeit zukommt, auf Grund deren man ihn achten
muß, also so etwas wie ein "Aushängeschild",
ein Gütesiegel, verbunden mit einem Appell an die Umwelt
"Achtung, hier bin ich, behandelt mich gut"?
Zunehmend wird heute in der internationalen bioethischen
Diskussion von Philosophen und Juristen grundsätzlich
aber unterschieden zwischen bloß biologisch menschlichem
Leben einerseits, dem keine Menschenwürde zukomme, und
andererseits personalem Leben (Person), dem die Würde
eigen sei ("Äquivalenz- Theorie" von
"Leben" und "Person").
Dabei wird die Würde des Menschen mit dem Vorhandensein
von empirisch feststellbaren körperlichen und seelisch
geistigen Qualitäten (wie Selbstbewusstsein, empirische
Freiheit, sprachliche Kommunikationsfähigkeit u.a.) gleichgesetzt.
Bei
Menschen mit z.B. einer Demenz-Erkrankung verlieren aber diese
sog. Qualifikationsmerkmale ihre Außenwirkung, geht
die Fähigkeit, sich verständlich auszudrücken
und bemerkbar machen zu können, schleichend, und nach
dem aktuellen Stand der Forschung in Medizin und Pharmakologie
unaufhaltsam und unwiederbringlich, verloren.
Hat aber ein Demenz-Erkrankter im mittleren oder einem fortgeschrittenen
Stadium., der sich nicht mehr verständlich äußern
kann, dessen kognitive Fähigkeiten, also die Fähigkeiten,
Denkinhalte miteinander zu verknüpfen, eingebrochen sind,
der nicht mehr verständnisvoll auf seine Umwelt reagieren
kann, und erst Recht, wenn er pharmakologisch bis zur Bewegungslosigkeit
und Handlungsunfähigkeit ruhiggestellt ist, dann überhaupt
noch eine erkennbare Persönlichkeit, die es zu achten
und respektieren gilt?
Nach
der "Äquivalenztheorie" entbehrt ein derartiges
Menschenleben der Menschenwürde!
Dieses
Verständnis von der Würde des Menschen widerspricht
aber der bis heute vom Bundesverfassungsgericht bestätigten
Interpretation des Artikel 1 des Grundgesetzes, in dem es
heißt und garantiert wird:
"Die
Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und
zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt".
Die
Achtung der Würde des Menschen konkretisiert sich nach
Artikel 2 GG vor allem im Recht auf Freiheit, körperlicher
Unversehrtheit und keinesfalls nur zum Schutz autonomer Interessen.
Mithin
steht der ganze Träger menschlichen organischen Lebens
vom Beginn ihres Daseins bis zu ihrem Ende als biologischer
Organismus unter dem Schutz der sich aus der Würde des
Menschen ergebenden Rechte!
Diese
Grundrechte stehen nicht zur opportunistischen Disposition.
Sie sind auch nicht dosierbar, je nach Alter oder Krankheitsbild;
auch denen, die in ihrer Verhaltensstruktur krankheitsbedingt
nicht mehr unseren üblichen Verhaltensmustern oder Normen
entsprechen können, stehen sie uneingeschränkt zu,
auch demjenigen, der sie nicht mehr ständig einfordern
oder sich nicht mehr gegen deren Verletzung zur Wehr setzen
kann.
Für
Demenzkranke gilt somit und muß auch gelten:
auch wenn Erkrankte nicht mehr den Verhaltensmaßstäben
von Gesunden entsprechend handeln oder kommunizieren und reagieren
können, steht ihnen uneingeschränkt das Recht auf
eine würde-, respekt- und achtungsvolle Behandlung zu,
wie jedem anderen auch!
Mechanische
oder medikamentöse Fixierung, Isolierung oder
mit Respektlosigkeit die Betroffenen als " bloße
Fälle" zu behandeln, Verstößt gegen das
Gebot der Achtung der Würde der Betroffenen! Und dieser
würdelose Umgang, oft auch mit Verstößen gegen
geltende Strafrechtsnormen verbunden, wird unzähligen
Erkrankten zuteil! Dies ist die Realitätslücke,
die zwischen Anspruch und Wirklichkeit leider immer noch in
Deutschland klafft.
Mit dieser Vortragsveranstaltung, wie schon mit vielen anderen
zuvor, möchte die Alzheimer Gesellschaft Bonn noch einmal
für die fast aussichtslos erscheinende Situation der
mittlerweile mehr als 1,8 Mio. Demenzkranke in Deutschland
sensibilisieren; die Zahl wächst wegen der gestiegenen
und steigenden Lebenserwartung der Menschen unaufhaltsam weiter.
Jeder,
wann und wo auch immer er/sie mit dieser tragischen Erkrankung
und den Betroffenen zu tun hat, sollte stets vor Augen haben-
und anderen bewusst zu machen-, dass in jedem dieser Betroffenen
eine individuelle Persönlichkeit steckt, die Respekt,
Rücksicht und Achtung verdient.
Wir
alle wissen, dass es sehr viele Pflegekräfte, Pflegedienstleitende,
Ärzte, Therapeuten und auch Betreuer gibt, die sich mit
vorbildlichem Einsatz für die Betroffenen engagieren;
dies ist allerdings leider noch nicht Allgemeingut.
Neben
diesem individuellen Anspruch jedes Einzelnen auf Achtung
seiner Würde steht die besondere sozialstaatliche Fürsorgepflicht,
die wir alle gegenüber denjenigen haben, die zunehmend
oder bereits vollständig auf die Hilfe Dritter angewiesen
sind.
Unser
Gemeinwesen kann und darf sich aber nicht auf die bloße
Gewährung von Leistungen aus sog. "globalen"
Sicherungssystemen beschränken und meinen, damit seine
Pflicht und Schuldigkeit getan zu haben.
Eine
soziale Gemeinschaft muß auch und vor allem in den Köpfen
der Menschen leben; sie muß ihre Ernsthaftigkeit, Glaubwürdigkeit
und Fähigkeit zum sozialen und humanen Handeln tagtäglich
im Verhalten, in der Einstellung, die wir Gesunde gegenüber
den Betroffenen haben, beweisen!
Die
finanzielle Zuwendung allein macht den Staat noch nicht zum
sozialen, humanen Gemeinwesen!
Altern
in Würde- auch mit einer Demenz? Ja, wenn wir alle, Angehörige,
Ärzte, Pflegeleistende, Nachbarn, Betreuer, Richter und
Behörden stets den Menschen, der an einer dieser tragischen
Demenz- Erkrankungen leidet, im Fokus haben, und nicht bloß
die Symptomatik, die vielfach zwar als bedauernswert, aber
die Betriebs- und Alltagsabläufe störend empfunden
wird.
Und vergessen wir hierbei nicht die Hunderttausende von pflegenden
und betreuenden Angehörigen, deren Belastung und Schicksal
oft übersehen wird.
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