Oktober 2004
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Alzheimer Gesellschaft Bonn e.V.
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 Altern in Würde - auch mit einer Demenz?
Michael Georg Streicher ©2004
Wir befassen uns erneut mit dem Umgang mit den - weit mehr als 1,8 Mio. - Demenz-Kranken in Deutschland.

Altern in Würde- auch mit einer Demenz? Man könnte antworten: "Warum denn nicht, keiner hindert die Betroffenen daran. Damit wäre ich am Ende meines Beitrags. Aber, so einfach ist die Lage der Demenz- Erkrankten in Pflegeheimen, psychiatrischen Kliniken und in Familie in Deutschland leider nicht.

Was bedeutet eigentlich der häufig und in unterschiedlichen Zusammenhängen gebrauchte Begriff "Würde"?

Würde, die Menschenwürde, taucht in den Verfassungen vieler Länder als Grundrecht auf; sie wird häufig in jüngster Zeit in der Ethik- Diskussion und auch im Zusammenhang mit der bedrückenden Situation der Demenz-Erkrankten gebraucht. Man hat sich mittlerweile an dieses Wort gewöhnt und versteht meist vereinfachend eine "gewisse" Menschlichkeit darunter.


Nach Friedrich Schiller ist sie der Ausdruck "der Beherrschung der Triebe durch die moralische Kraft" (nachzulesen in: "Über Anmut und Würde", 1793).

Im Brockhaus von 1935 heißt es:

"Würde, die Bedeutung, welche die vernünftig sittliche Persönlichkeit an und für sich hat, und ihr Verhalten gemäß dem Bewusstsein ihres Wertes".


Im Brockhaus von 1957 wird "Würde" wie folgt definiert:

" Würde- die einem Menschen kraft seines inneren Wertes zukommende Bedeutung""


Würde ist nach all diesen Definitionen ein nach Außen strahlender Wert, der einem Menschen kraft seiner eigenen Persönlichkeit zukommt, auf Grund deren man ihn achten muß, also so etwas wie ein "Aushängeschild", ein Gütesiegel, verbunden mit einem Appell an die Umwelt "Achtung, hier bin ich, behandelt mich gut"?


Zunehmend wird heute in der internationalen bioethischen Diskussion von Philosophen und Juristen grundsätzlich aber unterschieden zwischen bloß biologisch menschlichem Leben einerseits, dem keine Menschenwürde zukomme, und andererseits personalem Leben (Person), dem die Würde eigen sei ("Äquivalenz- Theorie" von "Leben" und "Person").

Dabei wird die Würde des Menschen mit dem Vorhandensein von empirisch feststellbaren körperlichen und seelisch geistigen Qualitäten (wie Selbstbewusstsein, empirische Freiheit, sprachliche Kommunikationsfähigkeit u.a.) gleichgesetzt.

Bei Menschen mit z.B. einer Demenz-Erkrankung verlieren aber diese sog. Qualifikationsmerkmale ihre Außenwirkung, geht die Fähigkeit, sich verständlich auszudrücken und bemerkbar machen zu können, schleichend, und nach dem aktuellen Stand der Forschung in Medizin und Pharmakologie unaufhaltsam und unwiederbringlich, verloren.


Hat aber ein Demenz-Erkrankter im mittleren oder einem fortgeschrittenen Stadium., der sich nicht mehr verständlich äußern kann, dessen kognitive Fähigkeiten, also die Fähigkeiten, Denkinhalte miteinander zu verknüpfen, eingebrochen sind, der nicht mehr verständnisvoll auf seine Umwelt reagieren kann, und erst Recht, wenn er pharmakologisch bis zur Bewegungslosigkeit und Handlungsunfähigkeit ruhiggestellt ist, dann überhaupt noch eine erkennbare Persönlichkeit, die es zu achten und respektieren gilt?

Nach der "Äquivalenztheorie" entbehrt ein derartiges Menschenleben der Menschenwürde!

Dieses Verständnis von der Würde des Menschen widerspricht aber der bis heute vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Interpretation des Artikel 1 des Grundgesetzes, in dem es heißt und garantiert wird:

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt".

Die Achtung der Würde des Menschen konkretisiert sich nach Artikel 2 GG vor allem im Recht auf Freiheit, körperlicher Unversehrtheit und keinesfalls nur zum Schutz autonomer Interessen.

Mithin steht der ganze Träger menschlichen organischen Lebens vom Beginn ihres Daseins bis zu ihrem Ende als biologischer Organismus unter dem Schutz der sich aus der Würde des Menschen ergebenden Rechte!

Diese Grundrechte stehen nicht zur opportunistischen Disposition. Sie sind auch nicht dosierbar, je nach Alter oder Krankheitsbild; auch denen, die in ihrer Verhaltensstruktur krankheitsbedingt nicht mehr unseren üblichen Verhaltensmustern oder Normen entsprechen können, stehen sie uneingeschränkt zu, auch demjenigen, der sie nicht mehr ständig einfordern oder sich nicht mehr gegen deren Verletzung zur Wehr setzen kann.

Für Demenzkranke gilt somit und muß auch gelten: auch wenn Erkrankte nicht mehr den Verhaltensmaßstäben von Gesunden entsprechend handeln oder kommunizieren und reagieren können, steht ihnen uneingeschränkt das Recht auf eine würde-, respekt- und achtungsvolle Behandlung zu, wie jedem anderen auch!

Mechanische oder medikamentöse Fixierung, Isolierung oder mit Respektlosigkeit die Betroffenen als " bloße Fälle" zu behandeln, Verstößt gegen das Gebot der Achtung der Würde der Betroffenen! Und dieser würdelose Umgang, oft auch mit Verstößen gegen geltende Strafrechtsnormen verbunden, wird unzähligen Erkrankten zuteil! Dies ist die Realitätslücke, die zwischen Anspruch und Wirklichkeit leider immer noch in Deutschland klafft.


Mit dieser Vortragsveranstaltung, wie schon mit vielen anderen zuvor, möchte die Alzheimer Gesellschaft Bonn noch einmal für die fast aussichtslos erscheinende Situation der mittlerweile mehr als 1,8 Mio. Demenzkranke in Deutschland sensibilisieren; die Zahl wächst wegen der gestiegenen und steigenden Lebenserwartung der Menschen unaufhaltsam weiter.

Jeder, wann und wo auch immer er/sie mit dieser tragischen Erkrankung und den Betroffenen zu tun hat, sollte stets vor Augen haben- und anderen bewusst zu machen-, dass in jedem dieser Betroffenen eine individuelle Persönlichkeit steckt, die Respekt, Rücksicht und Achtung verdient.

Wir alle wissen, dass es sehr viele Pflegekräfte, Pflegedienstleitende, Ärzte, Therapeuten und auch Betreuer gibt, die sich mit vorbildlichem Einsatz für die Betroffenen engagieren; dies ist allerdings leider noch nicht Allgemeingut.

Neben diesem individuellen Anspruch jedes Einzelnen auf Achtung seiner Würde steht die besondere sozialstaatliche Fürsorgepflicht, die wir alle gegenüber denjenigen haben, die zunehmend oder bereits vollständig auf die Hilfe Dritter angewiesen sind.

Unser Gemeinwesen kann und darf sich aber nicht auf die bloße Gewährung von Leistungen aus sog. "globalen" Sicherungssystemen beschränken und meinen, damit seine Pflicht und Schuldigkeit getan zu haben.

Eine soziale Gemeinschaft muß auch und vor allem in den Köpfen der Menschen leben; sie muß ihre Ernsthaftigkeit, Glaubwürdigkeit und Fähigkeit zum sozialen und humanen Handeln tagtäglich im Verhalten, in der Einstellung, die wir Gesunde gegenüber den Betroffenen haben, beweisen!

Die finanzielle Zuwendung allein macht den Staat noch nicht zum sozialen, humanen Gemeinwesen!

Altern in Würde- auch mit einer Demenz? Ja, wenn wir alle, Angehörige, Ärzte, Pflegeleistende, Nachbarn, Betreuer, Richter und Behörden stets den Menschen, der an einer dieser tragischen Demenz- Erkrankungen leidet, im Fokus haben, und nicht bloß die Symptomatik, die vielfach zwar als bedauernswert, aber die Betriebs- und Alltagsabläufe störend empfunden wird.
Und vergessen wir hierbei nicht die Hunderttausende von pflegenden und betreuenden Angehörigen, deren Belastung und Schicksal oft übersehen wird.