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Newsletter 02.04.2004
Reform des Pflegeversicherungsrechts
Pflegeversicherung
 

Die Reform des Pflegeversicherungsrechts - kommt sie oder kommt sie nicht? Wenn sie kommt, darf sie keinesfalls bloß eine Beitragsverschiebung/Erhöhung zum Inhalt haben; vielmehr muß sie die Leistungen für die häusliche Versorgung und Betreuung von Demenzkranken erst einmal in den Leistungskatalog aufnehmen (sog. "niedrigschwellige Angebote"), und sie muß die Betreuung von Demenzkranken in Pflegeheimen verbessern helfen.

Alles andere ist lediglich Finanz-Kosmetik, und natürlich auch, entsprechend einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, eine Beitragsentlastung der Kindererziehenden, ändert aber nichts an dem Betreuungs- und Pflegenotstand in der häuslichen Wohnumgebung und in Heimen.

Einige Wissenschaftler haben begründete Zweifel an der dauerhaften Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung im Umlageverfahren; andere halten sie nach wie vor für dauerhaft geeignet, die durch die steigende Lebenserwartung und die steigenden Zahlen von Pflegebedürftigen wachsenden Risiken finanzieren zu können. Bei Letzterem sind Zweifel angebracht.

Wiederum andere fordern die Zusammenlegung von Pflegeversicherung und Krankenversicherung, als könne man damit alle Probleme lösen. Die Krankenkassen verwalten schon heute treuhänderisch als "Pflegekassen" die Beiträge der Versicherten und lösen die finanziellen Sorgen der Pflegekassen damit nicht!

Schaut man sich die unabänderlichen Zahlen ("demographische Entwicklung in unserer Bevölkerung") an, ebenso die ständig zunehmende Zahl Demenz-Erkrankter (bereits heute mehr als 1,8 Mio.), dann muß jedem klar sein:

1. ohne massive Beitragserhöhungen lassen sich die zunehmenden Versicherungsfälle nicht bezahlen; Rückstufungen bei den Pflegestufen oder gar erschwerte, verschärfte Einstufungen würden Wesen und Sinn der Pflegeversicherung pervertieren.


2. angesichts der katastrophalen Betreuungslage der Demenz-Erkrankten in Heimen, psychiatrischen Kliniken (in welche Demenz-Erkrankte, von Ausnahmen abgesehen, nicht hingehören) und Krankenhäusern wird unsere Gesellschaft ihrem Anspruch auf eine menschenwürdige Versorgung und Behandlung von Demenz-Erkrankten nicht gerecht werden, wenn Betreuungs- und Beschäftigungsangebote nicht in den Leistungskatalog der Pflegeversicherung aufgenommen werden und die massive Praxis der Vereinfachung der Pflege durch mechanische und medikamentöse Fixierungen sowie dem "Pflegeleichtmachen und der Kostenersparnis" durch Neuroleptika/Atypika nicht beendet wird.


3. Damit Demenz-Erkrankte möglichst lange in ihrer häuslichen Wohnumgebung verbleiben können, und pflegende und betreuende Angehörige entlastet und nicht selbst zum Krankheitsfall werden, müssen Hilfe- und Betreuungsleistungen, Beschäftigungsmöglichkeiten und biografiebezogene Beschäftigung in den Leistungskatalog der Pflegeversicherung aufgenommen werden. Dies ist aber nur möglich, wenn die
 
- Beiträge massiv angehoben werden, oder
- die Pflegeversicherung systematisch völlig umgestellt wird und/oder
- die persönlichen Vermögen bei einem sozialen Pflegeversicherungssystem herangezogen werden. Aus humanitären Gründen darf die Pflegeversicherung kein "Entlastungsgesetz für Erben", ein sog. "Erbenschutzgesetz" sein.


4. Die Tätigkeit der Pflegekräfte in Heimen muß zukünftig im Wesentlichen auf pflegende und betreuende Tätigkeiten beschränkt sein; fachfremde Leistungen können mühelos durch geringer bezahlte Dritte erbracht werden Die Standardpflege macht nur einen Bruchteil der Beschäftigung mit Demenz-Erkrankten, die ja nicht von morgens bis abends gewaschen, gefüttert, mit Medikamenten oder Hilfsmitteln versorgt oder zu Bett gebracht werden müssen! Hier können Ressourcen, Initiativen und Fähigkeiten frei- und eingesetzt werden, die heute für fachfremde Leistungen und bürokratische Tätigkeiten aufgebraucht oder verhindert werden.

5. Die Pflegeausbildung bedarf dringend der Anpassung an die veränderten Bedürfnisse; heute und in Zukunft wird die Mehrheit der Heimbewohner demenzerkrankt sein, und nicht mehr aus dem "klassischen" Heimbewohner, der noch mobil ist und sich, in welchem Umfang auch immer, noch selbst beschäftigen kann, bestehen.

6. Häusliche Hilfen zur Entlastung der pflegenden und betreuenden Angehörigen sollen, im Rahmen des geltenden Rechts, vereinfacht eingestellt werden. Tarifrecht darf nicht vor den grundgesetzlich geschützten Anspruch auf eine menschenwürdige Versorgung gestellt werden!

Die Probleme sind in Wissenschaft und Forschung längst bekannt; in Pflegeheimen erleben die, häufig überforderten, Pflegekräfte tagtäglich die bedrückende Lage der Demenz-Erkrankten, mehr und mehr Ärzte müssen feststellen, dass sie mit dem Einsatz von Psychopharmaka, Neuroleptika oder deren "jüngerer Generation", den Atypika, die Probleme nicht lösen helfen können. Es wird Zeit, dass die Politik aktiv wird!

Gütesiegel für Pflegeheime, eine neue Psychiatrie-Enquete, verschärfte Kontrollen in Heimen, die Stärkung der Angehörigen, Ausbildungsordnungen für Betreuer, Vorrang der Angehörigen als Betreuer vor familienfremden, gewerblichen Betreuern, restriktivere Anordnung von Wirkungskreisen bei Betreuungen durch die Gerichte und, von Ausnahmen abgesehen, Verbot des Einsatzes von Neuroleptika bei Demenz-Kranken und der Einweisung in geschlossene Abteilungen von psychiatrischen Krankenhäusern - sind
nur einige der Forderungen, die Initiativen, Gruppen und Fachleute seit langem erheben.

Aktivitäten auf Länderebenen und lokale und regionale von Alzheimer Gesellschaften und Initiativen, häufig mit Unterstützung von Gemeinden, Ländern oder Krankenkassen, beweisen, dass es anders geht und die Menschenwürde auch und erst Recht denen gesichert wird, die durch ihre Krankheit zunehmend hilfloser und letztlich vollständig von der Hilfe Dritter abhängig werden.