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Versicherungsgesellschaften
vertreten die Auffassung, dass der Versicherungsschutz
für das Mitglied nicht mehr gilt, wenn
die/der Betreffende nicht mehr im Haushalt,
sondern in einem Pflegeheim lebt.
Fragen
Sie daher vor einem Umzug in ein Pflegeheim
bei Ihrer Versicherungsgesellschaft unbedingt
nach und lassen Sie sich den Versicherungsschutz
schriftlich bestätigen.
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